Winterdienst

Winterdienst: Schnee räumen

Die einen lieben ihn, die anderen können ihn nicht ausstehen: Schnee. Vor allem Kinder freuen sich jeden Winter über viel Schneefall, kann man doch ausgesprochen gut in diesem toben. Erwachsene sehen vor allem die vielen Nachteile wie langsamen Verkehr, mehr Unfälle, Bahnverspätungen und vor allem auch die leidige Pflicht, den Schnee zu räumen. Damit Ihnen zumindest Letzteres keinen Ärger mehr bereitet, haben wir das Wichtigste zum Schnee räumen für Sie zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Schnee räumen | Räumpflicht | Streuen | Das richtige Werkzeug | Richtig schippen

Wann hat der Mieter eine Räumpflicht?

Eine Räumpflicht des Mieters liegt vor, wenn der Vermieter dies in der Hausordnung verankert hat und diese wesentlicher Bestandteil des Mietvertrags ist. Sind laut der Hausordnung alle Mieter gleichermaßen verantwortlich für das Schneeräumen, so hat der Vermieter die Verpflichtung, einen Schneeräumungsplan aufzustellen.

Wann muss geräumt werden?

Jener Mieter, der Räumdienst hat, muss an Werktagen den Bürgersteig bis 7 Uhr morgens geräumt haben, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr morgens. Der Winterdienst endet um 20 Uhr. Fußwege gelten als geräumt, wenn diese eine Breite von 1,20 bis 1,50 m aufweisen. Bei weniger häufig benutzten Wegen, beispielsweise zu Mülltonnen, muss der Weg mindestens 0,50 m breit sein.

Wichtig: Bei starkem Schneefall muss im Zweifel mehrmals am Tag geräumt werden. Des Weiteren muss bei Glatteisbildung sofort gestreut werden.

Wer haftet bei einem Sturz eines Passanten?

Stürzt ein Passant auf einem ungeräumten oder ungestreuten Weg und verletzt sich, dann stehen ihm Schmerzensgeld und eventuell sogar Schadenersatz zu. Er kann Behandlungskosten bis hin zu einem Ausgleich für einen Verdienstausfall geltend machen. Für gewöhnlich kommt die private Haftpflicht dafür auf.

Welche Pflichten bestehen im Urlaub oder bei Krankheit?

Kann der Mieter aus Krankheitsgründen oder da er sich im Urlaub befindet, seiner Räumpflicht nicht nachkommen, muss dieser für eine Vertretung sorgen. Es bietet sich an, Nachbarn oder Freunde nach einer Vertretung zu fragen. Fällt diese Vertretung beispielsweise aus Krankheitsgründen aus, muss für weiteren Ersatz gesorgt werden.

Was darf gestreut werden?

Inzwischen haben die meisten Gemeinden Salz als Streumittel verboten. Stattdessen dürfen Mieter Granulat, Splitt oder Sand verwenden. Salz darf in der Regel für Treppen oder Rampen sowie bei Eisregen verwendet werden. Allerdings ist dies abhängig von der Kommune. Daher sollten Sie sich immer bei Ihrer Kommune informieren.

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Wohin mit dem geräumten Schnee?

Der Schnee darf weder auf die Straße noch vor das Nachbargrundstück geschoben werden. In jedem Fall müssen Gullys frei bleiben, damit das Schmelzwasser abfließen kann. Selbstverständlich darf der Schneehaufen niemanden gefährden. Schieben Sie den Schnee am besten auf eine Rasenfläche auf Ihrem Grundstück.

Wie schieben Sie gesund Schnee?

Zuallererst können Sie auf Ihre Haltung achten, indem Sie eine Hand oben an den Griff und die andere weiter unten an den Stiel legen. Auf diese Weise entwickelt sich die größte Hebelkraft. Am besten ist es, den Schnee zu schieben und nicht zu schaufeln. Sollten Sie den Schnee doch schaufeln müssen, so arbeiten Sie immer nach vorn, führen Sie keine ruckartigen Drehbewegungen aus und werfen Sie den Schnee nicht über die Schulter. Beim Heben lassen Sie den Rücken immer gerade und arbeiten aus den Beinen.

Wie wähle ich das richtige Werkzeug aus?

Bei leichtem Puderschnee reicht meistens ein Besen zum Erledigen der Arbeit aus. Bei größeren Schneemengen können Sie auf einen Schneeschieber zurückgreifen. Die bereitere Schaufel besteht entweder aus Holz, Kunststoff oder Aluminium und verfügt meist über eine Metallkante, mit der Sie Eis entfernen können. Eine Schneewanne (ähnlich einer XXL-Schaufel) ist geeignet, um große Mengen Schnee zu schieben.

Wichtig: Beim Kauf immer auf die Stiellänge, den Griff und das Eigengewicht des Werkzeugs achten!

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