Gemäß § 12 Abs. 3 UStG reduziert sich die MwSt. auf 0% bei Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert und/oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage(n) laut Eintragung im Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Anwendung des 0%-Mehrwertsteuersatzes (Umsatzsteuersatzes) nicht möglich.
Die für den Nullsteuersatz infrage kommenden Produkte werden im Onlineshop mit dem Preis “inklusive 0 % MwSt.” ausgewiesen und dem Hinweis, dass eine Berechtigung gemäß § 12 Abs. 3 UStG vorliegt.
Mit dem Setzen des Häkchens wird erklärt, dass die Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) erfüllt sind und der 0% MwSt.-Steuersatz in Anspruch genommen werden darf.